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   BVerfG, 26.02.1999 - 2 BvR 321/94   

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https://dejure.org/1999,11349
BVerfG, 26.02.1999 - 2 BvR 321/94 (https://dejure.org/1999,11349)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1999 - 2 BvR 321/94 (https://dejure.org/1999,11349)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 2 BvR 321/94 (https://dejure.org/1999,11349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Strafzumessung bei Falschaussage unter strafmildernder Berücksichtigung der eheähnlichen Gemeinschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Strafzumessung bei Verurteilung wegen eines Aussagedelikts - eheähnliche Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1999 - 2 BvR 321/94
    Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich auf Verstöße gegen spezifisches Verfassungsrecht (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1999 - 2 BvR 321/94
    Die Strafe steht nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und zum Verschulden der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 54, 100 [108] m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 29.12.1993 - Ss 75/93
    Auszug aus BVerfG, 26.02.1999 - 2 BvR 321/94
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau F ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Bettina Mernitz, Bleidenstraße 1, Frankfurt am Main - gegen a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 29. Dezember 1993 - Ss 75/93 -, b) das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 26. Mai 1993 - 34 Ns 102 Js 11079/91 -, mittelbar: § 157 Abs. 1, 4. Satzteil, 1. Alt. ("von einem Angehörigen") StGB i. V. m. § 11 Abs. 1 Ziff. 1a StGB hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Winter, Hassemer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 26. Februar 1999 einstimmig beschlossen:.
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